Neues Datenschutz-Abkommen zwischen EU und USA

Die EU-Kommission hat beschlossen, den Datentransfer in die USA wieder freizugeben, indem sie den geplanten Datenschutzrahmen für den Transfer persönlicher Daten angenommen hat. Dies ermöglicht die Übermittlung von Daten an US-Unternehmen ohne zusätzliche Schutzvorkehrungen. Es handelt sich um den dritten Versuch, ein stabiles Abkommen zwischen der EU und den USA zu erreichen, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im „Schrems-II“-Urteil festgestellt hatte, dass der Datenschutzstandard in den USA nicht mit dem in der EU vergleichbar ist. Datenschutzaktivist Max Schrems hat bereits eine Klage gegen das Abkommen angekündigt. Kritiker behaupten, dass das Abkommen ähnliche Probleme wie der gescheiterte Privacy Shield aufweist und bald erneut vor dem EuGH landen könnte. Es wird erwartet, dass das Abkommen gerichtlich überprüft wird, um festzustellen, ob es rechtlich belastbar ist.

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