Der europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 20. September die Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten eingeschränkt. Die bisherige deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt somit gegen EU-Recht. Telekommunikationsanbieter müssen Kundendaten somit nicht vorsorglich speichern. Eine Speicherung von Daten sei nur bei einer ernsten Bedrohung der nationalen Sicherheit möglich, oder zur Bekämpfung schwerer Kriminalität.
Weitere Infos: https://app.handelsblatt.com/eugh-urteil-deutsche-vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-eu-recht/28691652.html