Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Der europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 20. September die Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten eingeschränkt. Die bisherige deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt somit gegen EU-Recht. Telekommunikationsanbieter müssen Kundendaten somit nicht vorsorglich speichern. Eine Speicherung von Daten sei nur bei einer ernsten Bedrohung der nationalen Sicherheit möglich, oder zur Bekämpfung schwerer Kriminalität.

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